Mit einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof am 24.04.2015 die Verwendung von Fremdmarken – sofern der Werbetreibende diese rechtmäßig vertreibt und anbietet – gestattet.
Dies bedeutet, dass bspw. alle Mobilfunk-Shops die Marken von Apple, Samsung, Sony, HTC, Nokia usw. verwenden dürfen und die Nachricht “Anzeige abgelehnt” auf Grund des “Markenrechtes” schon bald der Vergangenheit angehören könnte.
Selbstverständlich habe ich am Freitag und auch heute direkt bei betroffenen Kunden entsprechende Anzeigentexte in AdWords anzulegen – leider noch mit dem gleichen Ergebnis.
Auf Nachfrage bei Google habe ich die Antwort erhalten, dass das Urteil zur Kenntnis genommen wurde, dies “spannende und komplexe” Auswirkungen nach sich ziehen könnte – es aber derzeit noch nicht “ins System übersetzt” wurde und solange noch der bisherige Prozess über das Freigabeformular bestehen bleibt.
Ich bin sehr gespannt, wann und in welcher Form sich die Änderungen zeigen werden und ob es entsprechende Auswirkungen auf die CTR und Conversion Rates haben wird.
Wie ist eure Meinung hierzu?
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